FAQ
1) Kann ich einen bereits vereinbarten Termin absagen oder verschieben?
Selbstverständlich. Allerdings bitte ich Sie um frühzeitige Benachrichtigung, so dass ich den Termin weitergeben kann. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, ist dies leider nicht mehr möglich. Darum muss ich kurzfristig abgesagte Termine verrechnen.
2) Mein Arzt hat mir eine Physiotherapie-Verordnung ausgestellt. Kann ich selbst entscheiden,
in welche Praxis ich gehe?
Ja. In der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass Sie jederzeit selbst entscheiden dürfen, wo Sie sich behandeln lassen möchten. Das gilt auch, wenn Ihr Arzt Sie an einen bestimmten Therapeuten überwiesen hat (z Bsp mit einer auf der Verordnung vorgedruckten Adresse). Selbst wenn Sie die Therapie bereits begonnen haben, können Sie jederzeit zu einem anderen Therapeuten wechseln.
3) Wie lange ist meine Physiotherapie-Verordnung gültig?
Eine Physio-Verordnung ist drei Monate lang gültig. Sie sollten jedoch innert fünf Wochen nach Ausstellungsdatum Ihren ersten Termin beziehen. Sollte Ihre Verordnung während der Therapie auslaufen, unterstützen ich Sie gerne bei der Organisation einer neuen Verordnung.
4) Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung in die Physiotherapie kommen?
Selbstverständlich sind Sie auch als Privatzahler willkommen.
5) Wie werden meine Physiotherapie-Behandlungen verrechnet?
Physiotherapie ist Teil der Grundversicherung und ich rechne direkt mit den Krankenkassen ab, deshalb erhalten Sie von mir in der Regel keine Rechnung.
6) Muss ich den Fragebogen/die Formulare ausfüllen?
Ja, das Ausfüllen des Fragebogens ist vor der ersten Sitzung Pflicht.
7) Wieso muss ich den Fragebogen/die Formulare ausfüllen?
Der medizinische Fragebogen ist ein wichtiger Bestandteil der Anamnese (=Krankheitsgeschichte). Wenn Sie den Fragebogen vor der ersten Sitzung ausfüllen, habe ich Zeit mich vorzubereiten und das Erstgespräch wird kürzer und zielgerichteter.
8) Wie lange dauert eine Physio-Behandlung?
Eine Behandlung dauert 20 bis 25 Minuten, inklusive Ent- und Ankleiden.
9) Wie oft muss ich in die Physiotherapie?
Das ist abhängig von der Schwere des Problems, mit dem Sie zu mir kommen, sowie vom Heilungsverlauf. Im Schnitt sind 15 bis 18 Therapiesitzungen notwendig. In der Regel finden zwei Therapiesitzungen pro Woche statt.
10) Wann kommt ein Physiotherapeut zu mir nach Hause?
Wenn Ihnen der Besuch in der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kann der Arzt eine sogenannte Domizilbehandlung verordnen.
11) Fallen für die Physiotherapie zuhause für mich Extrakosten an?
Nein, mit einer entsprechenden Verordnung vom Arzt übernimmt die Grundversicherung die Wegpauschale
(ca 34 Franken). Solange der Weg zu Ihnen nicht mehr Kosten verursacht, fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
12) In welchen Quartieren biete ich Heimbehandlungen an?
Im St Johannquartier, Wettsteinquartier und Hirzbrunnenquartier.
Am einfachsten ist es, wenn Sie mich anrufen 061/321 40 00.